Wozu eine veraltete Straßenneuplanung nicht taugt und was gutes Verwaltungshandeln bedeutet

Das CDU-geführte Bezirksamt Reinickendorf schaltet auf Durchzug. Der Protest zahlreicher Initiativen und Verbände wirkt, aber jetzt geht es darum, das Gesicht zu wahren und vor den Wahlen am 20. September 2026 zu zeigen, wer die Macht im Bezirk hat und auch unbeliebte Projekte umsetzen kann.

Aber auch in der CDU hat das Nachdenken über die Sinnhaftigkeit der ca. zehn Jahre alten Planung begonnen. Es reicht ja nicht, die Schuld an der fehlerhaften Planung der ehemals zuständigen Stadträtin zuschieben zu wollen, wenn sich seither die Rahmenbedingungen verändert und neue Erkenntnisse gewonnen wurden.

Ollenhauerstraße – Blick nach Norden mit Radfahrstreifen

Hier ein paar Argumente, warum die alte Planung im Jahr 2026 in der vorliegenden Form nicht mehr zur Umsetzung gemäß „Augen zu und durch“ taugt. Die fachlichen Maßstäbe der Planung haben sich in den zurückliegenden Jahren weiterentwickelt und werden heute anders gewichtet:

1. Stadtbäume werden heute als kritische Klimainfrastruktur geschätzt und geschützt

Während früher Straßenbäume oft als Gestaltungselement oder „Stadtmöbel“ betrachtet wurden, gelten sie heute zunehmend als Teil der städtischen Infrastruktur – vergleichbar mit Regenwasseranlagen oder Grünzügen.

Der Verlust von 116 gesunden Straßenbäumen mit einem Durchschnittsalter von 47 Jahren bedeutet den Verlust von:

  • jahrzehntelang aufgebauter Kronenfläche
  • Verdunstungskühlung
  • Luftfilterleistung
  • Regenwasserrückhaltung
  • Lebensräumen für Tiere

Diese Leistungen können durch Neupflanzungen erst nach mehreren Jahrzehnten wieder erreicht werden.

2. Der Klimawandel hat sich seit Planungsbeginn weiter verschärft

Vor zehn Jahren waren Hitzevorsorge und Klimaanpassung zwar Themen, heute gehören sie zu den zentralen Anforderungen der Stadtplanung.

In Berlin haben sich seitdem:

  • die Zahl der Hitzetage und der Hitzetoten erhöht
  • Trockenperioden verlängert
  • Starkregenereignisse gehäuft

Große Straßenbäume mit gelten inzwischen als wichtige Maßnahme zur Anpassung an diese Entwicklungen.

Daher sagt auch Barbara Metz (DUH): „Gerade alte Straßenbäume müssen erhalten werden!“

3. Neue Erkenntnisse zur Gesundheit

Heute wird stärker berücksichtigt, dass Straßenbäume:

  • Hitzestress reduzieren
  • die Aufenthaltsqualität verbessern
  • Feinstaub filtern
  • das psychische Wohlbefinden fördern

Gerade ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen profitieren besonders von schattigen Straßenräumen.

4. Hochbordradwege werden differenzierter bewertet

Vor zehn Jahren wurden Hochbordradwege häufig als Standardlösung angesehen.

Heute empfehlen viele Planungsleitfäden stärker den Einsatz von:

  • geschützten Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau
  • geschützten Kreuzungen
  • flexiblen Lösungen, die vorhandene Bäume besser integrieren können

In der Ollenhauerstraße soll der baulich auf der Fahrbahn angelegte Radfahrstreifen zurückgebaut werden. Stattdessen soll ein neuer Hochbordradweg an der Stelle gebaut werden, wo aktuell noch die Bäume stehen.

5. Erhalt statt Ersatz

Die Stadtplanung verfolgt zunehmend den Grundsatz:

„Erhalt vor Ersatz.“

Ein 47 Jahre alter Baum besitzt einen ökologischen Wert, den ein neu gepflanzter Baum nicht kurzfristig ersetzen kann. Deshalb wird heute häufiger geprüft, ob Planungen angepasst werden können, um bestehende Bäume zu erhalten.

6. Mehr Gewicht für das Prinzip der Schwammstadt

Neuere Planungen versuchen Regenwasser möglichst vor Ort zu speichern und zu versickern.

Große Straßenbäume unterstützen dieses Prinzip durch:

  • Wasseraufnahme
  • Verdunstung
  • Verbesserung der Bodenstruktur

Eine Umgestaltung, die den Wurzelraum reduziert oder viele Altbäume entfernt, erschwert diesen Ansatz.

7. Lebenszyklusbetrachtung statt Baukosten allein

Moderne Stadtplanung betrachtet zunehmend die gesamten Lebenszyklus-Kosten eines Projekts.

Dabei werden nicht nur Baukosten berücksichtigt, sondern auch Folgekosten:

  • Pflegekosten
  • Klimafolgekosten
  • Hitzebelastung
  • Ersatzpflanzungen
  • Verlust von Ökosystemleistungen

Diese Perspektive kann zu anderen Bewertungen führen als eine reine Investitionskostenbetrachtung.

8. Größere Bedeutung der Biodiversität

Ältere Straßenbäume bieten:

  • Nistmöglichkeiten
  • Höhlen und Spalten
  • Nahrung für Insekten
  • Vernetzung zwischen Grünflächen

Dieser ökologische Wert nimmt mit dem Alter der Bäume zu und ist durch junge Bäume kurzfristig nicht ersetzbar.

9. Anpassungsfähigkeit von Planungen

In der heutigen Stadtplanung wird häufiger geprüft, ob ältere Planungen angesichts neuer Rahmenbedingungen angepasst werden sollten, etwa durch:

  • geringfügige Verschiebungen von Fahrbahnen
  • schmalere Fahrstreifen
  • geänderte Radverkehrsführungen
  • abschnittsweise Lösungen zum Baumerhalt

Es stellt sich also die Frage, wie eine alte Planung an die zukünftigen Erfordernisse angepasst werden kann. Natürlich gehört hierzu auch eine verlässliche Prognose des zukünftigen Verkehrsaufkommens. Dazu wurden uns jedoch keine Unterlagen gezeigt.

10. Beteiligung und Akzeptanz

Ein weiterer Trend neueren Datums ist die stärkere Einbindung der Öffentlichkeit. Bei Projekten mit erheblichen Auswirkungen auf das Stadtgrün wird heute erwartet, dass alternative Planungen transparent dargestellt und ihre Vor- und Nachteile nachvollziehbar erläutert werden. Das kann die Akzeptanz von Entscheidungen erhöhen, unabhängig davon, welche Variante am Ende gewählt wird. Leider hat im Fall der Ollenhauerstraße genau das Gegenteil stattgefunden: Auf der öffentlichen Informationsveranstaltung im Jahr 2023 wurde amtlich vorgegeben, gerade nicht über die drei Planungsvarianten zu sprechen. Aus diesem Grund verließen einige Teilnehmer:innen die Veranstaltung vorzeitig.

Es stellt sich also die elementare fachliche Frage, ob die gewählte Lösung angesichts der heutigen Anforderungen an Klimaanpassung, Gesundheit und Baumerhalt noch die beste verfügbare Lösung ist. Nach Lage der Fakten ist diese Planung fachlich und rechtlich angreifbar, so dass ein Moratorium notwendig ist, um die Planung aus heutiger Sicht neu zu bewerten. Neue Erkenntnisse und veränderte Gewichtungen dürfen nicht mit dem Argument außen vor bleiben, dass die finanziellen Mittel im Haushalt eingestellt sind und „verausgabt“ werden müssen, da sie sonst „verfallen“.

Es wäre also Aufgabe des Bezirksamts, diese zentrale Frage in einer öffentlichen Diskussion zur Debatte zu stellen – unter Einbeziehung unabhängiger Expert:innen aus den relevanten Themenfeldern und der Anwohner:innen.

Hierzu müsste das Bezirksamt breit und zeitnah einladen!

Eine Auftragsvergabe an Baufirmen vor einer korrekt durchgeführten öffentlichen Bürger:innenbeteiligung wäre ein Verstoß gegen das Sorgfaltsprinzip und gegen den Vertrauensvorschuss der Bürger:innen.

Gutes Verwaltungshandeln …

bedeutet rechtskonform, transparent, fachlich fundiert, nachhaltig und bürgerorientiert zu handeln sowie unterschiedliche Interessen fair abzuwägen, um eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadtentwicklung zu ermöglichen.

Es zeichnet sich dadurch aus, dass es fachlich fundiert, transparent und am Gemeinwohl orientiert ist. Charakteristisch sind die folgenden Merkmale:

  1. Gemeinwohlorientierung
    • Entscheidungen dienen der langfristigen Entwicklung der Stadt und nicht nur Einzelinteressen.
    • Soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte werden ausgewogen berücksichtigt.
  2. Rechtssicherheit
    • Gesetze und Vorschriften werden konsequent eingehalten.
    • Planungs- und Genehmigungsverfahren sind nachvollziehbar und fair.
  3. Transparenz
    • Entscheidungen und ihre Begründungen werden offen kommuniziert.
    • Planungsprozesse sind verständlich und zugänglich.
  4. Beteiligung
    • Bürgerinnen und Bürger, Politik sowie weitere Interessengruppen werden frühzeitig einbezogen.
    • Rückmeldungen werden ernst genommen und, soweit möglich, berücksichtigt.
  5. Fachlichkeit und Qualität
    • Entscheidungen beruhen auf Daten, Analysen und fachlicher Expertise.
    • Langfristige Auswirkungen werden mitgedacht.
  6. Nachhaltigkeit
    • Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Biodiversität fließen in die Planung ein.
    • Die Bedürfnisse zukünftiger Generationen werden berücksichtigt.
  7. Effizienz und Verlässlichkeit
    • Verfahren werden zügig und serviceorientiert durchgeführt.
    • Fristen werden eingehalten und Zuständigkeiten sind klar geregelt.
  8. Kooperation
    • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachämtern sowie mit externen Akteuren funktioniert gut.
    • Komplexe Aufgaben werden interdisziplinär bearbeitet.
  9. Abwägungskompetenz
    • Unterschiedliche Interessen (z. B. Wohnen, Gewerbe, Naturschutz, Mobilität) werden sorgfältig gegeneinander abgewogen.
    • Entscheidungen sind nachvollziehbar begründet.
  10. Innovationsfähigkeit
    • Neue Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel oder bezahlbarer Wohnraum werden aktiv aufgegriffen.
    • Es werden moderne Planungsinstrumente und Beteiligungsformate genutzt.

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